Fachärztliche Gutachten

Schwerpunkt der ärztlichen Tätigkeit ist u.a. die Begutachtung
für über 30 Gerichte bundesweit (Amtsgerichte, Landgerichte,
Oberlandesgerichte, Sozialgerichte).

Die Tätigkeit bezieht sich auf:

• Unfälle und Unfallfolgen
• Invalidität
• Erkrankungen des Bewegungsapparats
• Therapiepläne
• Zweitmeinung ("second opinion")
• Behandlungsfehler ("Kunstfehler")

Die Abrechnung dieser Leistungen erfolgt je nach tatsächlichem
Aufwand auf Stundenbasis und unterliegt der Mehrwertsteuer-
pflicht.

Es bestehen umfassende Erfahrungen im Gutachtenwesen (über
5000 Gutachten). Die Praxisstruktur ermöglicht eine eingehende
Untersuchung von Probanden, mit direktem Zugriff auf die notwen-
dige fachradiologische Bildgebung wie Röntgen, Kernspin (MRT),
CT und Nuklearmedizin, falls erforderlich.

Als besonderer Service f ür Gerichte werden die schnelle Termin-
vergabe sowie die Gutachtenerstellung im Regelfall innerhalb von
vier Wochen nach der Probandenuntersuchung hervorgehoben.
Ausnahmen können bei komplexen Fragestellungen mit der Er-
fordernis umfassender Literatur-Recherchen auftreten.