Fachärztliche Gutachten
Wir erstellen für Sie fachärztliche Gutachten
(auch für gerichtliche Verfahren) in Bezug auf:
• Unfallfolgen
• Invalidität
• Behandlungspläne
• Behandlungsfehler
Dies ist nicht Bestandteil einer vertragsärztlichen Versorgung.
In einem Informationsgespräch werden Sie über
die Kosten der
von Ihnen erbetenen Leistung aufgeklärt. Eine Abrechnung der
Leistung über die gesetzliche Krankenkassen-Chip-Karte
ist in
diesen Fällen nicht möglich. Sie erhalten stattdessen eine privat-
ärztliche Rechnung auf Grundlage der GOÄ (Gebührenordnung
für Ärzte).
Die Erstattungsfähigkeit durch Ihre Krankenkasse ist
hierbei nicht gegeben.









