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Fachärztliche Gutachten

Wir erstellen für Sie fachärztliche Gutachten
(auch für gerichtliche Verfahren) in Bezug auf:

• Unfallfolgen
• Invalidität
• Behandlungspläne
• Behandlungsfehler

Dies ist nicht Bestandteil einer vertragsärztlichen Versorgung.
In einem Informationsgespräch werden Sie über die Kosten der
von Ihnen erbetenen Leistung aufgeklärt. Eine Abrechnung der
Leistung über die gesetzliche Krankenkassen-Chip-Karte ist in
diesen Fällen nicht möglich. Sie erhalten stattdessen eine privat-
ärztliche Rechnung auf Grundlage der GOÄ (Gebührenordnung
für Ärzte). Die Erstattungsfähigkeit durch Ihre Krankenkasse ist
hierbei nicht gegeben.




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